Kontakt bzw. Raumanfragen

!!!Für unsere ganz kleinen Gäste haben wir nun einen Wickeltisch montiert !!!

Bitte für Raumanfragen die Nutzungsordnung lesen, anschließend das Formular unten ausfüllen und absenden. Wir werden uns schnellstmöglich zurückmelden.


Nutzungsordnung für das

Dorfgemeinschaftshaus Obersteinbeck

Stand: November 2022

 

Das Dorfgemeinschaftshaus kann nicht für private Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Geburtstage, Familienfeiern, usw. gebucht werden.

Für die Nutzung der überlassenen Räume gelten die nachfolgenden Regelungen.

1. Reservierung

 

Eine Reservierung der Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus - kurz „DGH“ genannt – kann nur über die Homepage des Fördervereins St.-Martin Obersteinbeck – kurz „Förderverein“ genannt - erfolgen. Dort ist eine Übersicht der Räumlichkeiten dargestellt. Erst nach Bestätigung per Mail durch den Förderverein ist die Reservierung abgeschlossen. Stornierungen sind frühzeitig per Mail an den Förderverein zu richten.

Termine zur Schlüsselübergabe sind rechtzeitig per Telefon abzustimmen. Telefonnummer gibt’s per Bestätigungsmail.

 

2. Überlassung

 

Der Förderverein überlässt dem Nutzer/Veranstalter die Räumlichkeiten und Außenanlagen  einschließlich des vorhandenen Mobiliars und Inventar in sauberem Zustand. Der Nutzer/Veranstalter ist verpflichtet, die Räume, Einrichtungen und sonstige Inventar vor der Benutzung auf ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen.

Die Bestuhlung (schwarz mit Armlehne) sowie die Tische (mit Rollen) sind ausschließlich nur im DGH oder auf die Außenterasse zu nutzen. Partygarnituren sind nur im Außenbereich gestattet. Schwere Möbel sind beim Verschieben anzuheben. Die Räume und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Vorhandene Bestuhlungspläne sind einzuhalten.

Das Grillen auf die Terrasse ist nur gestattet, wenn eine entsprechende Unterlage benutzt wird. Wenn möglich bitte die Rasenfläche für den Grill benutzen.

 

Für kleinere Gruppen stehen in der Küche gekühlte Getränke im Kühlschrank bereit. Kosten s. Aushang am Kühlschrank. Geschirr und Besteck kann ebenfalls gerne genutzt werden. Im Anschluss bitte alles wieder gereinigt in die vorgesehenen Schränke verstauen. Zum Reinigen des Geschirrs steht eine Spülmaschine (10 Minuten/ Durchgang) bereit.

 

Die Beleuchtung ist auszuschalten, die Heizung wieder zurückzudrehen (falls benutzt) sowie Fenster und Türen zu schließen.

Sollte ein Aufbau am vorherigen Tag/Abend notwendig sein, dann unbedingt vorher absprechen.

 

Festgestellte Schäden oder sonstige Unregelmäßigkeiten sind zu dokumentieren dem Förderverein zu melden

Übernachtungen in den Räumen des DGH und auf den Freiflächen sind nicht gestattet.

 

 

Ein kostenfreies W-LAN steht jedem Gast zur Verfügung.

 

3. Haftung

 

Der Nutzer/Veranstalter trägt das gesamte Haftungsrisiko der Veranstaltung einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung. Er haftet insbesondere für alle durch ihn selbst, seine Gäste oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursachten Personen- und /oder Sachschäden, die in und an den gemieteten Räumen, Nebenräumen, Zugängen, Einrichtungen und Geräten sowie Freiflächen entstanden sind. Zerbrochenes oder abhanden gekommenes Inventar ist dem Förderverein zu melden und ggf. zu ersetzen.

 

Schäden, die auf normalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung

 

4. Reinigung

 

Die Endreinigung der genutzten Räume, Außenbereiche, sowie die Toilettenanlage wird grundsätzlich vom Nutzer/Veranstalter vorgenommen. Im Bedarfsfall ist der Boden feucht aufzuwischen. Abfälle sind vom Nutzer/Veranstalter zu entsorgen. Für kleine Restmüll- und Papiermüllmengen stehen Behälter im Außenbereich zur Verfügung. Das DGH ist spätestens am Folgetag  gegen 9.00 Uhr im sauberen Zustand zu übergeben. Sollte die Übergabezeit abweichen, so ist dieses frühzeitig ggf. bei der Reservierung dem Förderverein mitzuteilen.

 

Reinigungsmittel, Putzequipment und Staubsauger stehen im Stuhllager bzw. in der Küche des DGH dem Nutzer/Veranstalter zur Verfügung.

 

5. Lärmbelästigung

 

Bezüglich der Lärmbelästigung wird auf die Einhaltung der Bestimmungen des

Immissionsschutzgesetzes verwiesen. Danach ist insbesondere nach 22.00 Uhr alles zu unterlassen, was zu Störungen der Nachtruhe führen kann.

Die Nutzer/Veranstalter übernehmen die alleinige Verantwortung für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung

 

Der Aufenthalt VOR dem Haupteingang des DGH ist nur zur An- und Abreise gestattet. Dieser Bereich gilt nicht als Aufenthaltsbereich. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Bitte hier Aschenbecher benutzen.

 

6. GEMA

 

Soweit bei Musikdarbietungen (streamen, von CD oder Live) GEMA-Gebührenpflicht entsteht, ist der Nutzer/Veranstalter für die Einholung der Genehmigung und für die Zahlung der Gebühr verantwortlich.

 

7. Ein- und Ausgänge

 

Die Ein- und Ausgangsbereiche, sowie Notausgänge dürfen nicht als Abstellplatz für Stühle, Tische, Kästen o. ä. missbraucht werden. Feuerlöscher dürfen nicht zugestellt oder zugehängt werden.

 

8. Verstöße

 

Alle Verstöße, Zuwiderhandlungen, Schäden und Verletzungen der Nutzungsordnung, die auf schuldhafte Handlungen des Nutzers/Veranstalters bzw. Besucher der Veranstaltung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Nutzers/Veranstalters. Im Zweifelsfall tritt der jeweilige Nutzer/Veranstalter hierfür ein.

 

gez.

Förderverein St.-Martin Obersteinbeck

 

Der Vorstand 

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